(1) Der verbindliche Umfang der von der Aiwy Media GmbH geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot der Aiwy Media GmbH, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Aiwy Media GmbH erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Online Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Marketinglösungen, die Beratung, die Erbringung von Marketingdienstleistungen und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Aiwy Media GmbH vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings, insbesondere Events und Seminare. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google oder andere Plattform zur werblichen Nutzung jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen. Für dieses Vorgehen sind ausschließlich die jeweiligen Plattformen verantwortlich, nicht die Aiwy Media GmbH. Der Vergütungsanspruch der Aiwy Media GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Aiwy Media GmbH kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(5) Aiwy Media GmbH verpflichtet sich gemäß der Natur ihrer angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(6) Sind zwischen der Aiwy Media GmbH und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass die Aiwy Media GmbH die Leistungserbringung verhindert.
(7) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Aiwy Media GmbH getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Aiwy Media GmbH nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(8) Weist der Vertragspartner Aiwy Media GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Aiwy Media GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Aiwy Media GmbH nicht.
(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.