AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Aiwy Media GmbH, Sommerhuder Straße 1, 22769 Hamburg, HRB 160036 (Amtsgericht Hamburg)
§1 Anwendungsbereich
(1) Alle Angebote und Leistungen der Aiwy Media GmbH werden ausschließlich gemäß den individuellen Angeboten der Aiwy Media GmbH und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen der Aiwy Media GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch als "Kunde" bezeichnet) bezüglich der angebotenen Lieferungen oder Dienstleistungen abgeschlossen werden. Sie finden ebenso Anwendung auf alle zukünftigen Leistungen oder Angebote für den Kunden, selbst dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Aiwy Media GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote der Aiwy Media GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen der Aiwy Media GmbH ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aiwy Media GmbH in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der von der Aiwy Media GmbH geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot der Aiwy Media GmbH, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Aiwy Media GmbH erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Online Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Marketinglösungen, die Beratung, die Erbringung von Marketingdienstleistungen und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Aiwy Media GmbH vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings, insbesondere Events und Seminare. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google oder andere Plattform zur werblichen Nutzung jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen. Für dieses Vorgehen sind ausschließlich die jeweiligen Plattformen verantwortlich, nicht die Aiwy Media GmbH. Der Vergütungsanspruch der Aiwy Media GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Aiwy Media GmbH kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(5) Aiwy Media GmbH verpflichtet sich gemäß der Natur ihrer angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(6) Sind zwischen der Aiwy Media GmbH und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass die Aiwy Media GmbH die Leistungserbringung verhindert.
(7) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Aiwy Media GmbH getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Aiwy Media GmbH nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(8) Weist der Vertragspartner Aiwy Media GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Aiwy Media GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Aiwy Media GmbH nicht.
(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.
§3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen der Aiwy Media GmbH stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, der Aiwy Media GmbH ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen der Aiwy Media GmbH und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass die Aiwy Media GmbH das Telefonat, die Videokonferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Videokonferenz oder eines Telefonats kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch die Aiwy Media GmbH zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein von der Aiwy Media GmbH bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot der Aiwy Media GmbH angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Aiwy Media GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt der Aiwy Media GmbH bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde der Aiwy Media GmbH das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch die Aiwy Media GmbH berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Aiwy Media GmbH kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei der Wahl dieser Zahlart überlassen. Die der Aiwy Media GmbH erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an die Aiwy Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Aiwy Media GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(6) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, der Aiwy Media GmbH Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Aiwy Media GmbH dafür, dass der Aiwy Media GmbH alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Aiwy Media GmbH, welche der Aiwy Media GmbH an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist die Aiwy Media GmbH berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche der Aiwy Media GmbH aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine von der Aiwy Media GmbH bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Aiwy Media GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Der Aiwy Media GmbH steht bis zur vollständigen Erfüllung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Aiwy Media GmbH unverhältnismäßigen Nachteil zugefügt würde.
§8 Haftung, Verjährung
(1) Die Aiwy Media GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Aiwy Media GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Aiwy Media GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Aiwy Media GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet die Aiwy Media GmbH, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Aiwy Media GmbH haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Aiwy Media GmbH kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Aiwy Media GmbH in Verzug ist. Die Aiwy Media GmbH kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
§10 Urheberrecht
(1) Alle von der Aiwy Media GmbH zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse der Aiwy Media GmbH sind geistiges Eigentum der Aiwy Media GmbH. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Aiwy Media GmbH an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse der Aiwy Media GmbH abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Aiwy Media GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§11 Unterlagen des Kunden
(1) Aiwy Media GmbH ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Aiwy Media GmbH nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass der Aiwy Media GmbH überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt der Aiwy Media GmbH insoweit jegliche Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Aiwy Media GmbH auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Aiwy Media GmbH und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Aiwy Media GmbH kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§12 Vertraulichkeiten, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Aiwy Media GmbH oder anderen Kunden der Aiwy Media GmbH teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer von der Aiwy Media GmbH veranstalteten Facebook-Gruppe. Die Aiwy Media GmbH ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Der Aiwy Media GmbH ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Die Aiwy Media GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§13 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen der Aiwy Media GmbH und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde der Aiwy Media GmbH entsprechend in Textform informieren.
(2) Die Aiwy Media GmbH ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§14 Schlußbestimmung
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Aiwy Media GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Aiwy Media GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Aiwy Media GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Stand: Februar 2025